ÖHFHWN-Sozialtopf

Bitte lese dir vor dem Stellen eines Antrages an den ÖHFHWN-Sozialtopf zuerst unsere Richlinie durch und überprüfe, ob du die Voraussetzungen erfüllst.

1. Anträge an den ÖHFHWN-Sozialtopf werden per E-Mail an unser Sozialreferat (sozref@fhwn.ac.at) entgegen genommen (ihr bekommt eine Emfangsbestätigung). Das Antragsformular ist zwingend auszufüllen.
2. Bitte reicht nur vollständige Anträge ein, unvollständige Anträge führen zu Zeitverzögerungen – wir werden Kontakt mit dir aufnehmen, falls wir noch weitere Informationen von dir benötigen.
3. Wir bitten um Geduld! Die Bearbeitung deines Antrages wird 4 bis 6 Wochen dauern.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung findest du unten in den FAQs!

Welche Voraussetzung muss ich für die Gewährung einer Unterstützung durch den ÖHFHWN Sozialtopf erfüllen?
  1. Du bist Mitglied der ÖHFHWN (als Studi der FHWN ist das für gewöhnlich der Fall)
  2. Du betreibst ein Studium an der Fachhochschule Wiener Neustadt
  3. Du bist bereits im 2. Semester, oder höher, inskribiert
  4. Du bist im Sinne unserer Richtlinien sozial bedürftig
  5. Du erhältst von keiner anderen Stelle eine ausreichende Unterstützung
  6. Du kannst für das vergangene Semester einen Studienerfolg von mindestens 15 ECTS nachweisen
  7. Du darfst nicht über finanzielle Rücklagen in der Höhe von über 3.000 Euro verfügen
  8. Du hast bereits einen Antrag auf Rückerstattung der Semestergebühren gestellt.
Welche Unterlagen muss ich für den ÖHFHWN-Sozialtopf beilegen?

Bei einem Antrag an den ÖHFHWN-Sozialtopf sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Kopie eines Lichtbildausweises
  • Bestätigung über die Inskription an der FHWN
  • Studienerfolgsnachweis
  • Lückenlose Kontoauszüge der letzten 4 Monate aller Konten
  • Einkommensnachweis – Jegliche Einkünfte gem. unserer Richtlinie
  • Aktueller Meldezettel
  • Mietvertrag bzw. Benützungsvereinbarung
  • Bescheide (auch negative) über staatliche Beihilfen, insbesondere Studien-, Familien- und Wohnbeihilfe, sowie Befreiung von Gebühren (z.B. GIS-Befreiung)
  • Alimentationsvereinbarung, Bestätigung über Unterhaltsvorschuss, Zahlungsbestätigung Alimente
  • Weitere Belege der finanziellen Belastung (z.B.: Rechnungen, Mahnungen, bei chronischen Erkrankungen die Kosten der notwendigen laufenden Behandlung, wobei die Notwendigkeit der Behandlung belegt werden muss)
  • Eidesstattliche Erklärung (Unterschrift im Antragsformular)

Falls du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebst, brauchen wir außerdem:

  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • Einkommensnachweis der Partnerin/des Partners
  • Aktueller Meldezettel der Partnerin/des Partners

Falls du ein Kind bzw. Kinder hast, benötigen wir zusätzlich:

  • Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
  • Aktueller Meldezettel des Kindes/der Kinder
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Am besten direkt bei unserem Sozialreferat unter: sozref@fhwn.ac.at.

Telefonisch sind wir natürlich auch für dich erreichbar unter: +43 677 624 039 40

Wie lange wird die Bearbeitung meines Antrages dauern?

Wir sind bemüht die Anträge so rasch als möglich abzuwickeln. Bitte habe Verständnis dafür, dass es etwas dauern kann und sehe bitte davon ab nachzufragen, ob der Antrag schon bearbeitet wurde. Wir erhalten viele Anträge und diese müssen alle einzeln von uns geprüft werden.

Die Dauer der Bearbeitung beträgt bis zu einen Monat (in der lehrveranstaltungsfreien Zeit kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen). Wenn du dann noch immer nichts von uns gehört hast, kontaktiere uns bitte erst dann via E-Mail oder telefonisch.

Wie oft kann ich einen Antrag an den ÖHFHWN-Sozialtopf stellen?

Eine Antragstellung ist einmal pro Semester möglich.

Wie und wo übermittle ich meine Daten/Dokumente?

Schicke bitte alle benötigten Dokumente und das unterschriebene Antragsformular an sozref@fhwn.ac.at.

Wer finanziert den ÖHFHWN-Sozialtopf?

Die Finanzierung erfolgt durch uns, also mit dem Budget der ÖHFHWN und wurde einstimmig in einer außerordentichen Sitzung von den Mandatarinnen und Mandataren der ÖHFHWN beschlossen.

Werde ich kontaktiert, falls etwas im Antrag fehlt oder ihr etwas von mir braucht?

Wenn nach der Bearbeitung Fragen offen sind oder Unterlagen fehlen wirst du per E-Mail kontaktiert. Das verzögert die Entscheidung über das Ansuchen und kann von dir durch Abgabe eines vollständigen Ansuchens vermieden werden. Erfolgt auf diese Nachfrage oder Einladung innerhalb von 2 Wochen keine Reaktion, wird das Ansuchen aufgrund von Unvollständigkeit abgelehnt.

Was passiert wenn ich Falschangaben tätige?

Die ÖHFHWN behält sich vor, erschlichene Beträge aufgrund von Falschangaben zurückzufordern und Anzeige zu erstatten.

Warum wurde mein Antrag abgelehnt?

Ein abgelehnter Antrag liegt meistens an einem dieser Gründe:

  • Deine Situation entspricht nicht unseren Förderungsrichtlinien
  • Auf Nachfrage unsererseits hast du innerhalb von 2 Wochen keine Reaktion auf unsere E-Mail gezeigt. (Das Ansuchen wird dann aufgrund von Unvollständigkeit abgelehnt.)