ÖH-Wahl 2025

Von 13. – 15. Mai 2025 kannst du wieder wählen!

Alle zwei Jahre werden alle Ebenen der ÖH von den Studierenden neu gewählt. Bei der ÖH-Wahl entscheiden die Studierenden auf demokratischem Wege, von wem sie in den nächsten zwei Jahren in der Hochschüler*innenschaft vertreten werden. Von 13. – 15. Mai 2025 ist es wieder so weit: Du kannst deine Vertretung wählen und damit deinen Interessen Gewicht verschaffen.

Weiter unten auf dieser Seite findest du alles, was du zur ÖH Wahl wissen musst! Detailierte Informationen zur Wahl 2025 werden laufend ergänzt.

Ganz wichtig: Wenn dir irgendetwas unklar ist oder Fragen offen bleiben: Zögere nicht, uns eine Mail an sozref@fhwn.ac.at zu schreiben, wir helfen sehr gerne!

Wozu das Ganze und was kann ich wählen?

Als Student*in an einer österreichischen Uni oder Fachhochschule bist du automatisch ÖH-Mitglied. Die ÖH ist die gesetzliche Interessensvertretung aller Studierenden, so wie es die Arbeiterkammer für die Arbeitenden oder die Wirtschaftskammer für die Wirtschaftstreibenden ist.

Um auf alle deine Bedürfnisse zugeschnittene Vertretungsarbeit leisten zu können, ist die ÖH in drei Ebenen eingeteilt, die du alle in einem Wahlgang mit drei Wahlzetteln wählen kannst.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle ordentlichen Studierenden der FHWN mit gültigem Studierendenausweis, auch diejenigen, die sich gerade im Auslandssemester befinden, individuelle Studierende sind, ausländische Studierende oder derzeit nur im Rahmen von Erasmus an der FHWN studieren.

Achtung!  Du musst bis zum 25.03. deinen ÖH Beitrag (und ggf. Studienbeitrag) eingezahlt haben, um wahlberechtigt zu sein! Wenn du das nicht geschafft hast, bist du leider nicht wahlberechtigt, dies hängt mit gesetzlichen Fristen zusammen. Für die reine Weitermeldung reicht nämlich das Einzahlen bis 31.03.

Willst du dich für die STV deiner Fakultät oder deines Standorts aufstellen? Bitte kontaktiere direkt die Einbringungsstelle.

Einbringungsstellen für die Einbringung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen

postalisch

Mag. Désirée Reiterer

Fachhochschule Wiener Neustadt – Campus 1, Johannes Gutenbergstraße 3, 2700 Wiener Neustadt

elektronisch

Mail: desiree.reiterer@fhwn.ac.at (alternativ sigrid.fuchs@fhwn.ac.at)

Bundesvertretung

Die Bundesvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber den Ministerien, der Hochschulkonferenz. Aufgabe der Bundesvertretung ist es, die Hochschulpolitik mitzugestalten. Auch hier kannst du per Listenwahlrecht eine der kandidierenden Fraktionen bzw. Listen wählen. Auf diese werden die 55 Mandate der Bundesvertretung, je nach Wahlergebnis, aufgeteilt. Der Stimmzettel ist österreichweit einheitlich. Auch wenn du an mehreren Hochschulen studierst, kannst du die Bundesvertretung nur ein Mal wählen.

Hochschulvertretung

Die Hochschulvertretung vertritt die Anliegen der Studierenden gegenüber der FH und den Ministerien. In dieser werden wichtige Entscheidungen der ÖH FHWN getroffen, z.B. die Verwendung der finanziellen Mittel.

Hier können Studierende nur eine Liste wählen und keine Einzelpersonen. Zur Wahl treten hier verschiedene Fraktionen und Listen an. Die Hochschulvertretung wird, je nach Wahlergebnis, von Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Liste besetzt. Das Vorsitzteam wird innerhalb der Hochschulvertretung (also nicht direkt) gewählt.

Studienvertretung

Die Wahl zur Studienvertretung ist eine Personenwahl, d.h. es werden direkt Kandidat*innen als Vertretung für eine bestimmte STV gewählt. Sie setzt sich, je nach Anzahl der Studierenden, aus 3-5 Personen zusammen. Jede Fakultät bzw. die Standorte Wieselburg und Tulln besitzen eine STV.

Welche Studienvertretung du wählen darfst, findest du  hier. Wenn du in mehreren Studien inskribiert bist, darfst du auch mehrere Studienvertretungen wählen.

 

Die Fristen ergeben sich aus der Verordnung des Bundesministers über die Wahltage (2025).

Die Wahlkommission ist berechtigt, den ersten und/oder den zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der der Wahl vorangehenden Woche, das heißt auf den 9. bzw. 10. Mai 2025, vorzuziehen. Über die Ausübung dieses Rechts wird die Wahlkommission zeitnah nähere Informationen verlautbaren.

25. März 2025

  • Stichtag für die Wahlberechtigung. Bis zu diesem Datum muss dein ÖH-Beitrag am Konto der FHWN angekommen sein, damit du wahlberechtigt bist.
  • Beginn der Einreichfrist für die Einbringung der Wahlvorschläge für Hochschul- und Bundesvertretung
  • Beginn der Einreichfrist für die Kandidatur für die Studienvertretung

03. April 2025

  • Beginn der Frist für die Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl

03. April 2025

  • Beginn der Frist für Einsichtnahme in das Wähler*innenverzeichnis, sowie Einbringung von Einsprüchen gegen das Wähler*innenverzeichnis

08. April 2025

  • Ende der Einreichfrist für die Einbringung der Wahlvorschläge für Hochschul- und Bundesvertretung
  • Ende der Frist für Einsichtnahme in das Wähler*innenverzeichnis, sowie Einbringung von Einsprüchen gegen das Wähler*innenverzeichnis

15. April 2025

  • Ende der Frist für die Einrechung von Verbesserungen der Wahlvorschläge für Hochschul-/Bundesvertretung sowie Zurückziehen der Wahlvorschläge für Hochschul-/Bundesvertretung oder von Unterstützungserklärungen

17. April 2025

  • Ende der Einreichfrist für die Kandidatur für die Studienvertretung

22. April 2025

  • Ende der Frist zur Verbesserung von Kandidaturen für die Studienvertretung bzw. Zurückziehen der Kandidatur
  • Verlautbarung der zugelassenen Wahlvorschläge für Hochschul- und Bundesvertretung sowie der Kandidaturen für die Studienvertretungen
  • Verlautbarung der zu vergebenden Mandate für jedes Organ (Hochschulvertretung, Studienvertretung)

29. April 2025

  • Spätestens hier müssen die Wahlzeiten und Wahllokale bekannt sein

06. Mai 2025

  • Ende der Frist für die Beantragung einer Wahlkarte

13.-15. Mai 2023

  • ÖH Wahl
  • ACHTUNG: bei Briefwahl muss deine Wahlkarte bis 14. Mai 18:00 bei der Wahlkommission angekommen sein!
  • Die Ergebnisse der ÖH Wahl sowie die Vergabe der Mandate müssen bis spätestens 22. Mai 2025 bekanntgegeben werden.

Juni 2025

  • Konstituierung der Organe

1. Juli 2025

  • Beginn der neuen Periode