Förderungen
Nach österreichischem Recht sind grundsätzlich die Eltern der Studierenden verpflichtet, für den finanziellen Bedarf ihrer Kinder bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit (das entspricht dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. eines Studiums) aufzukommen. Wenn die Eltern oder die Studierenden selbst aufgrund der jeweiligen Einkommenssituation nicht in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium verbundenen Kosten zu tragen, greift die Studienförderung ein.
Die Arbeiterkammer Niederösterreich bietet HIER eine Übersicht möglicher Förderungsmöglichkeiten. Weiters vergibt die FHWN jährlich Leistungsstipendien zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Die Voraussetzungen dafür und wie man einen Antrag stellen kann werden laufend auf der Webseite des Kollegiums (https://kollegium.fhwn.ac.at, nur aus dem FHWN-Netzwerk erreichbar) ausgeschrieben!
Anlaufstelle
Solltet ihr Probleme haben oder sonstige Hilfe oder Beratung benötigen könnt ihr euch gerne an unsere Referate oder ganz einfach an oeh@fhwn.ac.at wenden!